Bei einem orthopädischen Maßschuh handelt es sich um einen in handwerklicher Einzelanfertigung hergestellten, individuellen Schuh. Er wird für den erkrankten, funktionsgestörten oder (form-) fehlerhaften Fuß nach besonderem Maß- und Modellverfahren erstellt und nach individuellen Leisten handwerklich gefertigt.
Dabei sind die Regeln der Statik und Dynamik des Fußes und das Therapieziel beim Schuhaufbau besonders zu berücksichtigen. Dies ist durch Abnahme der Maße in entsprechender Höhe sowie durch Belastungs- und Formabdruck des zu versorgenden Fußes zu gewährleisten.
Indiziert ist der orthopädische Maßschuh nur dann, wenn der Fuß in seiner Form, Funktion und / oder Belastungsfähigkeit so verändert ist, dass sonstige orthopädieschuhtechnische Versorgungen zum Aufrechterhalten oder Wiederherstellen der Gehfunktion nicht möglich sind. In solch einem Fall gehört er dann auch zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Entsprechende Indikationen bzw. Diagnosen sind beispielsweise:
Für orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen, orthopädisch veränderte konfektionierte Sicherheitsschuhe und auch für Sicherheitsschuhe nach Maß gefertigt, gelten andere Kostenerstattungsregeln als für Privatschuhe. Wichtige Informationen, Anträge und Formulare für die Antragsstellung zur Kostenübernahme erteilt z.B. auch die Deutsche Rentenversicherung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung und dem Ausfüllen entsprechender Formulare.
Orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen
Nahezu alle Sicherheitsschuhhersteller haben in ihrem Sortiment eine Auswahl an Schuhen für Einlagenversorgungen freigegeben und zertifizieren lassen. Die aktuellsten Informationen sind in aller Regel auf den Webseiten der Schuhhersteller zu finden. Zur Kennzeichnung verwenden die Hersteller häufig den Zusatz BGR 191 oder DGUV 112-191 in Form eines Logos.
Orthopädische Zurichtung an Sicherheitsschuhen
Auch nach der orthopädischen Veränderung eines Sicherheitsschuhs muss laut BGR-191 die Baumusterprüfung sprich Zertifizierung gewährleistet sein. Insofern ist auch hier vor einer Versorgung zu klären, ob der Schuh für eine Zurichtung zugelassen ist.
Mögliche Zurichtungen an einem Arbeitssicherheitsschuh sind: